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Bauwerksabdichtungen

Mit Veröffentlichung der neuen DIN 18195 - Bauwerksabdichungen Teile 1 - 6 im August 2006 sind für die ausführenden Gewerke des Estrich- und Bodenbelagshandwerks verschiedenen Neuerungen,

Ergänzungen und Erweiterungen vorgenommen worden, die in der Folge beschrieben werden sollen.
Schwerpunktpmäßig wird dabei zu den im Allgemeinen von den Abdichtungsarbeiten im häuslichen Bereich wie Keller, Bäder und Balkone (Bodenfeuchte und mäßig beanspruchte Flächen) Stellung bezogen und die für diese wichtigen Handwerke wichtigen Abschnitte der DIN 18195 herausgegriffen.

Wichtige Grundsätze und Vorgaben der Normen

Der Planer wird deutlich mit einbezogen

Sämtliche Normen der Reihe DIN 18195 wenden sich nicht mehr nur an den Abdichtungsfachmann, sondern auch an denjenigen, der für die Gesamtplanung und Ausführung des Bauwerks verantwortlich ist. Auch für die Bereiche des Fußbodenbaus ist somit die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Architekten einen ordnungsgemäßen, für die jeweilige Abdichtung vorbereiteten Untergrund festgeschrieben. Die Anordnung und Art der Abdichtung sowie die baulichen Erfordernisse, sind hierbei jeweils seitens der Planung zu berücksichtigen bzw. vorzugeben.

Bauwerksflächen für Abdichtungen müssen fest und eben sein, auf dem Untergrund befindliche Rohrleitungen jeglicher Art müssen somit der Vergangenheit angehören. Sofern diese nicht zu vermeiden sind, muss der Planer für entsprechende Detaillösungen, wie z.B. Installationsschächte, Sorge tragen. Rohre und Leitungen, egal welcher Art, haben auf abzudichtenden Bodenflächen nichts verloren und bedürfen seitens des auszuführenden Handwerksbetriebes grundsätzlich einer entsprechenden Bedenkanmeldung, um eventuellen Regressansprüchen im Schadensfall mindestens vorzubeugen.

Gleichermaßen gilt dies für den Schutz der fertig gestellten Abdichtungen vor mechanischen Beschädigungen. Schutzschichten gleich welcher Art, sind möglichst unverzüglich nach Fertigstellung der Abdichtung aufzubringen.

Abdichtung gegen Bodenfeuchte

Grundsätze

Betondecken (erdberührte Bodenplatten) in Räumen, die zum ständigen Aufenthalt von Personen vorgesehen sind, müssen grundsätzlich gegen aufsteigende Feuchtigkeit abgedichtet werden. Mit Bodenfeuchte ist immer zu rechnen, dies gilt auch für mögliche Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton.

Wenn Bauteile einen Raum zum feuchten oder nassen Erdreich abgrenzen wird im Allgemeinen die Wasserdampf-Diffusionsrichtung nicht durch das geringe Temperaturgefälle, sondern durch den Dampfdruckunterschied beiderseits des Bauteils bestimmt. Im Regelfall wird bei wasserberührten Bauteilen im Erdreich der Wasserdampfdruck außen größer als innen vorliegen, womit auch die Diffusion von außen nach innen gerichtet ist.

Untergründe

Als Untergrund für Abdichtungen gegen Bodenfeuchte im Fußbodenbereich sind Betonschichten oder gleichwertige standfeste Untergründe erforderlich, die eben, also völlig frei von Rohrleitungen, vorhanden sein müssen. Die Abdichtung muss alle oberhalb der Dichtungsschicht liegenden Bauteile gegen von Außen einwirkende Bodenfeuchte schützen.

Sicherer Feuchteschutz von Grund auf

Wenn der Keller nicht nur als Kartoffelvorratslager genutzt werden soll, ist nach der überarbeiteten DIN 18195 eine Abdichtung der Bodenplatten vorgeschrieben. Neben den traditionellen Materialien wie Bitumenschweißbahnen wurden dafür jetzt auch kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen und kaltselbstklebende Bitumenschweißbahnen zugelassen.

Schon die alte Fassung der DIN 18195 von 1983 forderte eine waagerechte Abdichtung für die Kellerfußböden und Bodenplatten. Die überarbeitete Version aus dem Jahr 2000 schreibt eine Abdichtung der Bodenplatten gegen aufsteigende Feuchtigkeit grundsätzlich vor. Die Abdichtung gegen Bodenfeuchte nach Teil 4 ist dabei der in der Praxis am häufigsten vorkommende Fall. Diese Abdichtung muss gemäß DIN so an die waagerechte Abdichtung der Wände herangeführt oder mit ihr verklebt werden, dass – insbesondere im Bereich von Putzflächen – keine Feuchtigkeitsbrücken entstehen können.

Die Abdichtung darf nur entfallen, wenn der Raum mit nur geringeren Anforderungen an die Trockenzeit der Raumluft genutzt wird. Das wäre z. B. beim klassischen Kartoffelkeller der Fall. Hier reicht dann eine mindestens 15 cm dicke kapillarbrechende Schüttung unter der Bodenplatte aus. Dies ist ein Fall, der in der Praxis aber kaum noch eine Rolle spielen dürfte, denn in den meisten Fällen wird der Keller als Hobby-oder Hauswirtschaftsraum genutzt. Und selbst bei Lagerräumen soll schließlich unter dem verlegten Fußbodenbelag keine Feuchtigkeit oder Schimmelbildung auftreten.

Eine Abdichtung gegen Bodenfeuchte erfordert zwar eine lückenlose Absperrung der erdberührten Flächen, dabei kann man jedoch verschiedene Materialien kombinieren und es muss nicht an jeder Stelle eine wasserdruckhaltende Verbindung hergestellt werden. So können im Wandbereich die Mauerwerkssperren nur lose überlappt werden. Geeignete Abdichtungsstoffe sind kunststoffmodifizierte Bitumendickebeschichtungen (KBK), kaltselbstklebende Bitumendichtungsbahnen (KSK), Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, Bitumen- und Polymerbitumenschweißbahnen und Kunststoffdichtungsbahnen. Bitumen- und Kunststoffdichtungsbahnen waren schon in der alten Fassung der DIN 18195 zur Abdichtung von Bodenplatten zugelassen. Mit der Überarbeitung im Jahr 2000 wurden dazu noch die KMB's und KSK's aufgenommen, auf denen im Folgenden das Hauptaugenmerkmal liegt.

Für alle Abdichtungsarten gilt gemäß der DIN: Als Untergrund ist eine Betonschicht oder ein vergleichbarer standfester Untergrund erforderlich. Kanten und Kehlen müssen gefast oder gerundet werden. Die fertige Abdichtung schließlich ist vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. Bei der Verarbeitung der Abdichtung selbst gibt es bei einigen Materialien Besonderheiten zu beachten, die sich direkt auf den Bauverlauf und die Baustellenorganisation auswirken.

In den vergangenen Jahren war auf vielen Baustellen zu beobachten, das in Kellerräumen lediglich eine PE-Folie oder eine dünne PVC-Folie unter dem Estrich verlegt wurde. Dieses Material ist dafür jedoch denkbar ungeeignet, da es sofort beschädigt wird, sobald jemand darüber läuft. Die überarbeitete DIN verlangt deshalb beim Einsatz von Kunststoffbahnen, dass diese eine Dicke von mindestens 1,2 mm haben müssen. Dabei ist es wichtig, darauf zu achten, dass das Material bitumenbeständig ist wenn die Folie z. B. auf eine bituminöse Wandabdichtung trifft.

Bei der Abdichtung der Kellersohle werden traditionell Bitumenschweißbahnen eingesetzt. Da der Bauunternehmer in aller Regel nicht über das dafür ausgebildete Fachpersonal verfügt, wird für die Arbeiten meist ein Dachdecker herangezogen. Dieser Nachfolgehandwerker kritisiert nicht selben zu Recht, dass der Untergrund nicht ausreichen eben oder verunreinigt ist. Auch der Übergang der Wandabdichtung zur Mauerwerkssperre kann Diskussionsstoff bieten.

Wenn die Mauerwerkssperre nicht so breit gewählt wurde, dass sie mindestens 5 cm aus der Wand herausragt, ist ein dichter Anschluss kaum möglich. Ein weiteres Problem ist die Verunreinigung des herausragenden Anschlussbereiches durch Putz oder Mörtel. Solche Diskussionen bereiten nicht nur Ärger, die Nachbesserungsarbeiten können auch den Baufortschritt erheblich behindern. Es spricht deshalb vieles dafür, auch bei Bitumenschweißbahnen das Abdichtenswerk komplett in der Hand des Bauunternehmers zu behalten, der dann für den reibungslosen Gesamtablauf Sorge trägt. Wenn jedoch kein Fachhandwerker und keine Spezialausrüstung hierfür zur Verfügung steht, ist die Abdichtung mit Bahnenmaterial, das einfach "tapezieren" kann, eine sicher Alternative.

Produkte, die nach DIN eingebaut werden können:

Horizontale Bauwerksabdichtung nach DIN

Abdichtung in Anlehnung an die DIN Teil 4